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Haus- und Wohnungseigentümer erhalten seit 1. März höhere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen zur energetischen Sanierung.
Mit der nun in Kraft getretenen Förderrichtlinie werden nun 60 % der förderfähigen Kosten der Energieberatungen bezuschusst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Höchstbetrag bei maximal 800 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bei maximal 1
Montag, 2.03.2015, 11:17 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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