Die Bundesregierung prüft, die am 8. März im Bundestag eingebrachte Novelle des KWK-Gesetzes während der parlamentarischen Beratung nachzubessern.
Bisher sieht der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes lediglich eine Anhebung der KWK-Zuschläge um 0,3 Ct/kWh als Ausgleich für die Anlagen vor, deren Wärmeerzeugung durch den Emissionshandel ab 2013 belastet wird. Hingegen fordern der Bundesrat und einige Verbände der Energiewirtschaft eine weitergehende Anhebung der Zuschläge
Freitag, 9.03.2012, 14:45 Uhr
Jan Mühlstein
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