Am 6. Juni wurde im Rahmen des Gesetzespaketes zur Beschleunigung der Energiewende der Entwurf für die Änderung des Atomgesetzes (AtG) mit der Festschreibung des endgültigen Atomausstiegs im Bundeskabinett verabschiedet.
Die Bundesregierung habe unter Einbeziehung der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen durch die Reaktorsicherheitskommission wie auch der Empfehlungen der Ethikkommission und des „absoluten Vorrangs der nuklearen Sicherheit beschlossen, die Nutzung der Kernenergie zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden", heißt es im Vorspann des Textes für die Änderung des Atomgesetzes.
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Mittwoch, 1.06.2011, 09:41 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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