Der Verband für Wärmelieferung, vfw, hat auf seiner Internetseite (www.vfw.de) einen Rechner zur Ermittlung der Ökosteuer installiert.
Mit ihm kann berechnet werden, wie hoch die Erstattung für die Ökosteuer ausfällt, die bei den Hauptzollämtern beantragt werden kann. Bereithalten sollte man laut vfw zur Berechnung folgende Daten: die für 1999 gezahlte Stromsteuer, die Menge an Öl, Gas oder Flüssiggas, die eingekauft wurde, und wegen des Vergleichs mit den Rentenversicherungsbeiträgen die Bruttolohnsumme für die Monate April b
Donnerstag, 23.11.2000, 16:15 Uhr
Armin Müller
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