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Energie & Management > Windkraft Onshore - Hilfe bei Planungskosten für mehr Bürgerenergie
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Windkraft Onshore

Hilfe bei Planungskosten für mehr Bürgerenergie

Zum 1. Januar 2023 startet eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie soll für mehr Beteiligung sorgen.
Bei der Bürgerenergie sind Akteure vor Ort der Gestalter der Energiewende. Mit dem Programm „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) werden die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen gefördert. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen, verkleinert werden. Für Windenergieanlagen an Land gilt neu die Ausschreibungsgrenze von 18 MW installierter Leistung. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umgesetzt.

Das BMWK fördert daher mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, bis maximal 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften. Die Förderung muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.

Ausnahme von Ausschreibungen

Insgesamt umfasst das Förderbudget für das Jahr 2023 eine Summe von 7,5 Millionen Euro. Auch für die weiteren Jahre seien Summen in dieser Größenordnung vorgesehen, teilte das BMWK mit. Zudem stärke die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, die Bürgerenergie. So würden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Das ist einer der Fehler der letzten Jahre gewesen, die Bürgerinnen und Bürger haben die Last getragen, aber nichts davon gehabt.“

Die Kommunen hätten nun das Recht bekommen, an den Gewinnen der
Windparkbetreiber teilzuhaben. „Diese finanzielle Beteiligung der Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Klimawattstunde können die Kommunen dann für anderes nutzen“, erläuterte Habeck. Dies stärke die regionale Wertschöpfung über die erneuerbaren Energien. Der Minister verwies außerdem auf einen Standortvorteil: „Die Unternehmen werden Regionen aufsuchen und bevorzugen, die eine hohe Dichte an erneuerbaren Energien haben.“

Bundesländer für Genehmigungen zuständig

Wichtig sei nun, dass die Bundesländer mitziehen und das Ihrige tun, um bei den
Genehmigungen Tempo zu machen, erinnerte Habeck abschließend. Bisher gibt es beim Ausbau der Windkraft an Land ein großes Nord-Süd-Gefälle, wie auch der Bund-Länder-Kooperationsausschuss feststellte. Kürzlich hatte Bayern seine strenge 10-H-Regel zum Abstand von Windrädern zu Wohngebieten gelockert, sodass Ausbau möglich wird.

„Mit dem Förderprogramm für Bürgerenergie wird eine jahrelange grüne Forderung erfolgreich umgesetzt“, lobten die Bundestagsabgeordneten der Grünen Julia Verlinden und Bernhard Herrmann. Durch die Möglichkeit, die Energiewende selbst konkret mitzugestalten, wachse auch die lokale Unterstützung von neuen Windkraftprojekten vor Ort, hoffen die Energiepolitiker.

Die Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ ist im Bundesanzeiger nachzulesen.

Dienstag, 27.12.2022, 11:46 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Hilfe bei Planungskosten für mehr Bürgerenergie
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Hilfe bei Planungskosten für mehr Bürgerenergie
Zum 1. Januar 2023 startet eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie soll für mehr Beteiligung sorgen.
Bei der Bürgerenergie sind Akteure vor Ort der Gestalter der Energiewende. Mit dem Programm „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) werden die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen gefördert. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen, verkleinert werden. Für Windenergieanlagen an Land gilt neu die Ausschreibungsgrenze von 18 MW installierter Leistung. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umgesetzt.

Das BMWK fördert daher mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, bis maximal 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften. Die Förderung muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.

Ausnahme von Ausschreibungen

Insgesamt umfasst das Förderbudget für das Jahr 2023 eine Summe von 7,5 Millionen Euro. Auch für die weiteren Jahre seien Summen in dieser Größenordnung vorgesehen, teilte das BMWK mit. Zudem stärke die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, die Bürgerenergie. So würden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Das ist einer der Fehler der letzten Jahre gewesen, die Bürgerinnen und Bürger haben die Last getragen, aber nichts davon gehabt.“

Die Kommunen hätten nun das Recht bekommen, an den Gewinnen der
Windparkbetreiber teilzuhaben. „Diese finanzielle Beteiligung der Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Klimawattstunde können die Kommunen dann für anderes nutzen“, erläuterte Habeck. Dies stärke die regionale Wertschöpfung über die erneuerbaren Energien. Der Minister verwies außerdem auf einen Standortvorteil: „Die Unternehmen werden Regionen aufsuchen und bevorzugen, die eine hohe Dichte an erneuerbaren Energien haben.“

Bundesländer für Genehmigungen zuständig

Wichtig sei nun, dass die Bundesländer mitziehen und das Ihrige tun, um bei den
Genehmigungen Tempo zu machen, erinnerte Habeck abschließend. Bisher gibt es beim Ausbau der Windkraft an Land ein großes Nord-Süd-Gefälle, wie auch der Bund-Länder-Kooperationsausschuss feststellte. Kürzlich hatte Bayern seine strenge 10-H-Regel zum Abstand von Windrädern zu Wohngebieten gelockert, sodass Ausbau möglich wird.

„Mit dem Förderprogramm für Bürgerenergie wird eine jahrelange grüne Forderung erfolgreich umgesetzt“, lobten die Bundestagsabgeordneten der Grünen Julia Verlinden und Bernhard Herrmann. Durch die Möglichkeit, die Energiewende selbst konkret mitzugestalten, wachse auch die lokale Unterstützung von neuen Windkraftprojekten vor Ort, hoffen die Energiepolitiker.

Die Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ ist im Bundesanzeiger nachzulesen.

Dienstag, 27.12.2022, 11:46 Uhr
Susanne Harmsen

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