Der sächsische Verfassungs-Gerichtshof hat das vom Landtag im April 2004 beschlossene zweite Heuersdorf-Gesetz für rechtmäßig erklärt.
Das Gericht wies den Antrag der Gemeinde auf Normenkontrolle gegen das Gesetz zurück, das die Inanspruchnahme von Heuersdorf für den Braunkohle-Tagebau und die Eingliederung der Gemeinde in die Stadt Regis-Breitingen regelt. Das erste Heuersdorf-Gesetz hatte das Verfassungsgericht im Jahr 2000 noch wegen Verfahrensmängeln für nichtig erklär
Montag, 28.11.2005, 09:15 Uhr
Stefan Schroeter
© 2024 Energie & Management GmbH