Das Land Hessen hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesregierung erhoben.
Es glaubt, dass der Bundesumweltminister durch die Konsensvereinbarung zum Atomausstieg vom 14. Juni 2000 in die allein dem Land zustehende Wahrnehmungskompetenz eingegriffen hat und damit gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Zwar sei es dem Bund unbenommen, mit den Stromkonzernen Gespräche über den Atomausstieg zu führen, so das Land, er dürfe aber keinesfalls ohne Bet
Dienstag, 19.12.2000, 09:44 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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