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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am 23. September eine Klage abgewiesen, mit der der Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen verkleinert werden sollte.
Die Firma Oktoberwind aus Osthessen plant den Bau von 21 Windkraftanlagen an zehn Standorten in Hessen und wollte mit einer Klage erreichen, dass die Mindestabstandsregelung verkleinert wird. Im Landesentwicklungsplan ist festgelegt, dass in Hessen 2 % der Landesfläche für Windkraftvorhaben ausgewiesen werden sollen. Dabei sei zu beachten, dass Windkraftanlagen nur mit einem Abstand von mindestens
Mittwoch, 23.09.2015, 15:31 Uhr
Andreas Kögler
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