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Energie & Management > Politik - Herkunftsnachweise für weitere Ökoenergien
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Herkunftsnachweise für weitere Ökoenergien "zu bürokratisch"

In einer parlamentarischen Anhörung zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen gab es Zustimmung wie Kritik am Gesetzentwurf.
Im Kern befürworten die Verbände und eingebundenen Institutionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu neuen Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien. Das sei der Tenor einer öffentlichen Anhörung im Bundestag gewesen, teilte das Parlament mit. Gleichwohl gab es auch Kritik.

Neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Ökostrom plant die Bundesregierung parallel Herkunftsnachweise (HKN) auch für die „gasförmigen Energieträger Gas und Wasserstoff“. Ein Register soll für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien eingerichtet werden. Damit will der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie zu Ökoenergien umsetzen. Mittels HKN soll für den Verbraucher die Herkunft von Ökoenergien transparent werden, so die Idee.

Stellungnahmen von BDEW, 8KU, DWV und VCI

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae begrüßt ein entsprechendes HKNR, allerdings: „Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und verschenkt viele Potenziale“, heißt es in einer Mitteilung des Branchenverbandes. Unverständlich sei auch, warum Wasserstoff und andere Gase zwar unter dem Oberbegriff „Gasförmige Energieträger“ subsumiert werden, aber dennoch getrennte HKN für beide Gruppen angelegt werden. Bestandsanlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sollten laut Andreae unbedingt in das neue HKNR einbezogen werden.
 
 
Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer von 8KU, einem Zusammenschluss der acht größten Stadtwerke, findet „das vorliegende Gesetz leider voller Makel und Unklarheiten“, schreibt der Bundestag. Grundsätzlich unterstütze der Lobbyverband das Vorhaben. Er warnt allerdings davor, dass die Bürokratie ihre Kosten für das erweiterte HKNR auf die Unternehmen abwälzen könnte, auch wenn die Teilnahme daran den Unternehmen freigestellt sei. Das bisherige Ökostrom-HKNR wird beim Umweltbundesamt (UBA) geführt. Es refinanziert sich mit Nutzungsgebühren.

Einen eindeutigeren Gesetzestext forderte Werner Diwald vom Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverband (DWV). Vor allem Themen wie die Beimischung von grünem Wasserstoff ins Erdgasnetz müssten rechtlich klarer geregelt sein. „Dies gilt insbesondere, wenn der Wasserstoff zuvor in ein Erdgasnetz eingespeist wurde und anschließend bilanziell entnommen wird“.

Die Einspeisung von Wasserstoff ins Erdgasnetz lehnt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) allerdings generell ab. Ein Mix aus Erdgas und Wasserstoff gefährde bei bestimmten industriellen Anwendungen die Anlagensicherheit. „Eine entsprechende Ergänzung sollte daher nicht gemacht werden“, sagte VCI-Sprecher Jochen Wagner.

Mittwoch, 9.11.2022, 17:35 Uhr
Stefan Sagmeister
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Herkunftsnachweise für weitere Ökoenergien "zu bürokratisch"
In einer parlamentarischen Anhörung zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen gab es Zustimmung wie Kritik am Gesetzentwurf.
Im Kern befürworten die Verbände und eingebundenen Institutionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu neuen Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien. Das sei der Tenor einer öffentlichen Anhörung im Bundestag gewesen, teilte das Parlament mit. Gleichwohl gab es auch Kritik.

Neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Ökostrom plant die Bundesregierung parallel Herkunftsnachweise (HKN) auch für die „gasförmigen Energieträger Gas und Wasserstoff“. Ein Register soll für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien eingerichtet werden. Damit will der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie zu Ökoenergien umsetzen. Mittels HKN soll für den Verbraucher die Herkunft von Ökoenergien transparent werden, so die Idee.

Stellungnahmen von BDEW, 8KU, DWV und VCI

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae begrüßt ein entsprechendes HKNR, allerdings: „Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und verschenkt viele Potenziale“, heißt es in einer Mitteilung des Branchenverbandes. Unverständlich sei auch, warum Wasserstoff und andere Gase zwar unter dem Oberbegriff „Gasförmige Energieträger“ subsumiert werden, aber dennoch getrennte HKN für beide Gruppen angelegt werden. Bestandsanlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sollten laut Andreae unbedingt in das neue HKNR einbezogen werden.
 
 
Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer von 8KU, einem Zusammenschluss der acht größten Stadtwerke, findet „das vorliegende Gesetz leider voller Makel und Unklarheiten“, schreibt der Bundestag. Grundsätzlich unterstütze der Lobbyverband das Vorhaben. Er warnt allerdings davor, dass die Bürokratie ihre Kosten für das erweiterte HKNR auf die Unternehmen abwälzen könnte, auch wenn die Teilnahme daran den Unternehmen freigestellt sei. Das bisherige Ökostrom-HKNR wird beim Umweltbundesamt (UBA) geführt. Es refinanziert sich mit Nutzungsgebühren.

Einen eindeutigeren Gesetzestext forderte Werner Diwald vom Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverband (DWV). Vor allem Themen wie die Beimischung von grünem Wasserstoff ins Erdgasnetz müssten rechtlich klarer geregelt sein. „Dies gilt insbesondere, wenn der Wasserstoff zuvor in ein Erdgasnetz eingespeist wurde und anschließend bilanziell entnommen wird“.

Die Einspeisung von Wasserstoff ins Erdgasnetz lehnt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) allerdings generell ab. Ein Mix aus Erdgas und Wasserstoff gefährde bei bestimmten industriellen Anwendungen die Anlagensicherheit. „Eine entsprechende Ergänzung sollte daher nicht gemacht werden“, sagte VCI-Sprecher Jochen Wagner.

Mittwoch, 9.11.2022, 17:35 Uhr
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