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Bis Februar 2018 müssen Energieunternehmen ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) einführen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Informationssicherheitsbeauftragte.
Nach Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes wurden die Sicherheitsanforderungen an deutsche Energieversorger im IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgeschrieben. Eine der Kernforderungen: die Einführung eines Informationssicherheits-Mana¬gement-Systems (ISMS), das der Norm DIN ISO/IEC 27001 entspricht. Der reibungslose Betrieb ist bis Anfang 2018 durch ein von der BNetzA
Dienstag, 10.05.2016, 10:40 Uhr
Redaktion
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