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Ab 2021 werden auch die CO2-Emissionen im Wärme- und Verkehrssektor in Deutschland bepreist. Die betroffenen Unternehmen sollten sich früh darauf einstellen.
Ab dem kommenden Jahr wird der CO2-Ausstoß von Endkunden in den Sektoren Wärme und Verkehr bepreist – zuerst über eine Steuer und dann ab 2026 über ein Handelssystem. Geregelt wird das über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Betroffen vom BEHG sind allerdings nicht die Endkunden, sondern die Unternehmen, die Heizöl, Erdgas und Treibstoff unversteuert beziehen und dann an ihre Endku
Freitag, 21.08.2020, 16:49 Uhr
Stefan Sagmeister
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