Das Amtsgericht Heilbronn hat in einem bundesweit einmaligen Verfahren die Gaspreiserhöhung der Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) vom Oktober 2004 für „unbillig“, also ungültig erklärt, weil der Versorger seine Kalkulation nicht offenlegen wollte. Der BGW bezeichnet das Urteil als fehlerhaft und nicht nachvollziehbar, der Versorger hat Berufung angekündigt.
Ein ehemaliger Richter hatte im Herbst 2004 das Gericht angerufen, die Billigkeit der zum 1. Oktober angekündigten und mit der Ölpreisbindung begründeten Gaspreiserhöhung festzustellen und den Versorger zur Offenlegung seiner Preiskalkulation aufgefordert. Anfang Februar 2005 hatte das Amtsgericht diesem Verlangen stattgegeben und das Versorgungsunternehmen aufgefordert, die Preiskalkulation offen
Dienstag, 19.04.2005, 17:55 Uhr
Peter Focht
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