Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wollte die HeidelbergCement AG erreichen, dass ihre Leimener Zementfabrik bis auf weiteres vom Emissionshandel freigestellt wird.
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat jedoch in einem Eilbeschluss (Az: 10 K 2205/04) entschieden, es sei dem Zementkonzern als Anlagenbetreiber zumutbar, seinen Pflichten im Rahmen des EU-Emissionshandels nachzukommen, zumindest bis bezüglich der ursprünglich von HeidelbergCement eingereichten Klage gegen das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein rechtskräftiges Urteil
Montag, 25.10.2004, 17:57 Uhr
Fritz Wilhelm
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