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Energie & Management > Photovoltaik - Harmonisches Verhältnis von Wildtieren und Solarparks gefordert
Bild: Fotolia, itestro
Photovoltaik

Harmonisches Verhältnis von Wildtieren und Solarparks gefordert

Ein gesetzlich vorgeschriebener Korridor für Wildtiere auf Solarpark-Freiflächen dürfe den Ausbau der erneuerbaren Kraftwerke nicht unnötig einschränken. Das fordern zwei Solarverbände.
Mit wenig Bürokratie, aber viel Praxiserfahrung: Unter diesen Prämissen soll künftig der vorgesehene Korridor für Wildtiere geschaffen werden, den das Erneuerbaren-Energie-Gesetz 2021 für Freiflächen-Solaranlagen in Nachbarschaft von Autobahnen oder Bahnstrecken vorsieht. Allzu streng sollte die neue Gesetzesregelung nicht ausgelegt werden, fordern der in Aachen ansässige Solarenergie-Förderverein Deutschland und der Solarverband Bayern in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Der freizuhaltende Korridor für Tiere ist die wesentliche Änderung am Gesetz. Die beiden Verbände wollen mit ihrer Eingabe Fragen klären, für die die Regelung keine Vorgaben macht. So ist es etwa offen, wo genau der 15 Meter breite Korridor anzulegen ist. Dies kann zwischen Fahrbahn beziehungsweise Schienen und Solarpark sein, aber auch an anderer Stelle im 200-Meter-Bereich, den eine Sonnenfarm als maximalen Abstand vom Verkehrsweg belegen darf.

Förderverein und Solarverband arbeiten auf eine flexible Lösung hin, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Dafür bieten die Verbände ihre Mithilfe an. Sie verweisen auf die üblicherweise "gute fachliche Praxis bei der Installation von Freiflächenanlagen", die Natur- und Umweltschutzauflagen ohnehin berücksichtige, teils über zu erstellende Gutachten. Für Anlagenplaner empfehlen die Verbände, den Nachweis der Wildwechselfläche direkt den Antragsunterlagen zur Ausschreibung beizufügen.

Was Solarfarmbetreibern nicht zugemutet werden könne, beschreiben die Verfasser des Positionspapiers auch. Die Pflege und Kontrolle der Korridore sei nicht zu leisten, weil die Flächen teils nicht zum Gelände des Solarparks zählten. Gleichwohl könnte technische Infrastruktur wie Zähleranschlusssäulen, Trafos und Überwachungs-Installationen durchaus im Korridor platziert werden, da diese "den Wildwechsel in aller Regel nicht stören".

Freitag, 7.05.2021, 13:23 Uhr
Volker Stephan
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Harmonisches Verhältnis von Wildtieren und Solarparks gefordert
Ein gesetzlich vorgeschriebener Korridor für Wildtiere auf Solarpark-Freiflächen dürfe den Ausbau der erneuerbaren Kraftwerke nicht unnötig einschränken. Das fordern zwei Solarverbände.
Mit wenig Bürokratie, aber viel Praxiserfahrung: Unter diesen Prämissen soll künftig der vorgesehene Korridor für Wildtiere geschaffen werden, den das Erneuerbaren-Energie-Gesetz 2021 für Freiflächen-Solaranlagen in Nachbarschaft von Autobahnen oder Bahnstrecken vorsieht. Allzu streng sollte die neue Gesetzesregelung nicht ausgelegt werden, fordern der in Aachen ansässige Solarenergie-Förderverein Deutschland und der Solarverband Bayern in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Der freizuhaltende Korridor für Tiere ist die wesentliche Änderung am Gesetz. Die beiden Verbände wollen mit ihrer Eingabe Fragen klären, für die die Regelung keine Vorgaben macht. So ist es etwa offen, wo genau der 15 Meter breite Korridor anzulegen ist. Dies kann zwischen Fahrbahn beziehungsweise Schienen und Solarpark sein, aber auch an anderer Stelle im 200-Meter-Bereich, den eine Sonnenfarm als maximalen Abstand vom Verkehrsweg belegen darf.

Förderverein und Solarverband arbeiten auf eine flexible Lösung hin, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Dafür bieten die Verbände ihre Mithilfe an. Sie verweisen auf die üblicherweise "gute fachliche Praxis bei der Installation von Freiflächenanlagen", die Natur- und Umweltschutzauflagen ohnehin berücksichtige, teils über zu erstellende Gutachten. Für Anlagenplaner empfehlen die Verbände, den Nachweis der Wildwechselfläche direkt den Antragsunterlagen zur Ausschreibung beizufügen.

Was Solarfarmbetreibern nicht zugemutet werden könne, beschreiben die Verfasser des Positionspapiers auch. Die Pflege und Kontrolle der Korridore sei nicht zu leisten, weil die Flächen teils nicht zum Gelände des Solarparks zählten. Gleichwohl könnte technische Infrastruktur wie Zähleranschlusssäulen, Trafos und Überwachungs-Installationen durchaus im Korridor platziert werden, da diese "den Wildwechsel in aller Regel nicht stören".

Freitag, 7.05.2021, 13:23 Uhr
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