Das Landgericht Hannover hat die Stadtwerke Hannover AG aufgefordert, die Gesamtkalkulation ihrer Gaspreise offenzulegen. Die Richter wollen prüfen, ob die von privaten Gaskunden verlangten „enercity“-Preise dem Grundsatz der Billigkeit entsprechen oder überhöht sind.
Das sei „bundesweit einmalig“, sagte der auf Energiefragen spezialisterte Rechtsanwalt Kai Gent, der in dem Verfahren seine Mutter vertritt. Die Hauseigentümerin hatte auf Grund der Preiserhöhung vom September 2004 im Mai 2005 geklagt. Damals hatten die Stadtwerke den Gaspreis um sechs Prozent erhöht, zuletzt stieg der Gaspreis im Oktober 2005 noch einmal um 12,7 Prozent. Im Gegensatz
Dienstag, 7.02.2006, 11:34 Uhr
Sybille Nobel-Sagolla
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