Das neue Energiewirtschaftsgesetz schafft bisherige Privilegien für Objektnetze weitgehend ab. Betreiber müssen jetzt handeln, um umfangreiche neue Pflichten möglichst zu vermeiden, warnt Michael Körber.*
Das Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes vom 4. August 2011 hat insbesondere für Betreiber ehemaliger Objektnetze erhebliche Konsequenzen. Betroffene müssen dringend Entscheidungen treffen und handeln, denn die alte Privilegierungsnorm des § 110 EnWG 2005 gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat sich im Lichte des Auftrags durch den Europäischen Gerichtshof zur Neuformulieru
Dienstag, 6.03.2012, 08:48 Uhr
Redaktion
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