Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Großwärmepumpen, Ersatzbrennstoffe, Power-to-Heat, Wasserstoff: Die Stadtwerke Halle wollen bis 2024 technische Optionen für die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung beleuchten.
Das Ziel steht fest, mit welchen Technologien es erreicht werden soll noch nicht. Die Stadtwerke Halle-Gruppe will „deutlich vor 2045“ klimaneutral werden. Ein großes Fragezeichen steht noch hinter der Wärmewende. Doch daraus soll in den kommenden Monaten ein Ausrufezeichen werden. Die Aufsichtsräte der Stadtwerke Halle (SWH), der Energieversorgung Halle (EVH) und von Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft (HWS) haben jetzt die Prüfung verschiedener „Technologie-Optionen zur Dekarbonisierung der Fernwärme“ in die Wege geleitet. Ende des 1.
Quartals 2024 sollen die Ergebnisse auf dem Tisch liegen.
Wie die EVH, die rund 75.000 Kunden mit Fernwärme versorgt, mitteilt, sollen sieben Optionen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden:
- Großwärmepumpen
- Power-to-Heat-Anlagen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomethan-Anlagen
- Ersatzbrennstoff- Anlagen
- Wasserstoff
- Abwärme aus Industriebetrieben oder Rechenzentren
Bei der Prüfung soll berücksichtigt werden, ob auch eine höhere Unabhängigkeit der halleschen Wärmeversorgung erreichbar ist, heißt es. Neue Anlagen will die Unternehmensgruppe vorzugsweise in den beiden Energieparks im Stadtgebiet errichten. Dort stehen bereits Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Bereits bis Ende 2023 will der Kommunalversorger mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50
Hertz eine Power-to-Heat-Anlage im Stadtgebiet realisieren. Anfang des Jahres schlossen die Unternehmen einen Redispatch-Vertrag. Auf dieser Grundlage soll überschüssiger Strom aus Windparks im Nordosten Deutschlands der Wärmeversorgung der Stadt zu Gute kommen. Die gemeinsam geplante PtH-Anlage soll über eine Leistung von 40
MW verfügen.
Nicht geklappt hatte es zuletzt mit der Umsetzung eines innovativen KWK-Projektes. Nach Angaben der EVH im vergangenen Jahr machte die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Der Ablauf sei dadurch stark gestört worden, der Terminplan habe sich immer weiter verschoben. Die Zeit lief den Hallensern davon. Hintergrund: Wenn ein iKWK-System nicht spätestens 48 Monate nach dem Zuschlag am Netz ist, werden Strafzahlungen fällig. Ein weiterer Grund, weshalb das Projekt aufgegeben wurden, waren laut EVH die gestiegenen Materialkosten.
Mittwoch, 26.04.2023, 16:12 Uhr
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