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Energie & Management > Gas - Habeck legt weiteres Energiesicherungspaket vor
Quelle: Fotolia / WoGi
Gas

Habeck legt weiteres Energiesicherungspaket vor

Der Bundeswirtschaftsminister hat weitere Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasnotstandes vorgestellt – unter anderem dürfen private Pools nicht mehr mit Erdgas beheizt werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat ein neues „Energiesicherungspaket“ vorgelegt. Trotz der wieder aufgenommen Gaslieferungen aus Russland bleibe die Lage angespannt. „Der Gasverbrauch muss weiter runter, die Speicher müssen voll werden. Daran sollten wir mit vereinten Kräften arbeiten“, sagte Habeck in Berlin bei einer Online-Pressekonferenz.

Das Paket umfasst drei wesentliche Punkte: Die vorgegebenen Füllstände der Gasspeicher für einen bestimmten Zeitraum werden nochmals angehoben. Erdgas soll weniger in der Stromerzeugung eingesetzt werden. Als dritter Punkt stehen verstärkte Effizienz- und Einsparmaßnahmen auf dem Plan. Hier die Punkte im Einzelnen, wie im Energiepaket festgehalten:

1. Befüllung der Gasspeicher

Die per Gesetz vorgegebenen Füllstände für die Energiespeicher in Deutschland werden nochmals erhöht. So sollen die Speicher als neues Zwischenziel am 1. September zu 75 % befüllt sein. „Daneben werden die bisherigen Füllstandsvorgaben nochmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 % auf 85 %, zum 1. November von 90 % auf 95 %“, heißt es aus dem Ministerium.

Wie Habeck in der Pressekonferenz sagte, hätten 18 der 22 Speicherbetreiber in Deutschland ihre Erdgasspeicher bereits jetzt zu 70 % bis 80 % gefüllt. Allerdings, so Habeck: „Einige der vier großen Speicher liegen aber noch deutlich darunter.“
 

2. Reduktion von Erdgas für die Stromerzeugung

Um Erdgas zu sparen, sollen neben Steinkohlekraftwerken verstärkt Braunkohlekraftwerke zum Einsatz kommen. So werde eine Verordnung vorbereitet, mit der auch Kraftwerke, die in der Braunkohlereserve geparkt sind, zum 1. Oktober an den Strommarkt zurückkehren können, so das BMWK. „Flankiert wird dies durch eine Gaseinsparverordnung, die die unnötige Verstromung von Erdgas verhindert.“ Diese Verordnung werde aktuell vorbereitet.

Habeck will auch die deutsche Biogaserzeugung ausweiten. Unter anderem soll die vorgegebene jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt werden, um damit Erdgas zu ersetzen. Damit PV-Anlagen ebenfalls mehr Strom einspeisen können, ist angestrebt, die 70-Prozent-Kappungsregel der Netzbetreiber für Bestandsanlagen zu streichen. Für Neuanlagen gilt das ab 2023.

3. Effizienz- und Einsparmaßnahmen

Um für die Industrie Gaseinsparungen attraktiv zu machen, können Großverbraucher ein zusätzliches Regelenergieprodukt nutzen. Sie können voraussichtlich spätestens zu Beginn der Heizperiode eingesparte Gasmengen über eine Auktion an den Marktgebietsbetreiber Trading Hub Europe (THE) verkaufen. „THE hat den Akteuren bereits erste Produktparameter vorgestellt“, heißt es im Energiesicherungspaket.

Der Minister will Privatpersonen wie Unternehmen zu mehr Energiesparen anregen. Sein Ministerium hat dazu eine Fülle von Vorschlägen vorgelegt: Am schlagzeilenträchtigsten ist sicher das Verbot, private Pools künftig mit Erdgas zu beheizen. Auch sollen Flure, Foyers und Technikräume nicht mehr beheizt werden. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude soll das in Verordnungen geregelt werden: „Für diese Maßnahme ist eine Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen“, teilt das BMWK mit. Für andere Maßnahmen sei hingegen eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen, „um auch schon den kommenden Winter in den Blick zu nehmen.“

Der Minister will auch mit Verbänden, Wirtschaft und Kommunen über weitere – freiwillige — Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich sprechen. Habeck brachte dazu ein verstärktes Arbeiten im Homeoffice ins Gespräch: „Die Energiebilanz ist dann eine positive, wenn in den Büros nicht geheizt wird und Räume zu Hause genutzt werden, die sowieso geheizt werden.“ Er kündigte auch weitere finanzielle Entlastungen vor allem für Menschen mit einem niedrigen Einkommen an.

Das „Energiesicherungspaket“ vom 21. Juli kann auf der Internetseite des BMWK heruntergeladen werden.

Donnerstag, 21.07.2022, 17:14 Uhr
Stefan Sagmeister
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Habeck legt weiteres Energiesicherungspaket vor
Der Bundeswirtschaftsminister hat weitere Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasnotstandes vorgestellt – unter anderem dürfen private Pools nicht mehr mit Erdgas beheizt werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat ein neues „Energiesicherungspaket“ vorgelegt. Trotz der wieder aufgenommen Gaslieferungen aus Russland bleibe die Lage angespannt. „Der Gasverbrauch muss weiter runter, die Speicher müssen voll werden. Daran sollten wir mit vereinten Kräften arbeiten“, sagte Habeck in Berlin bei einer Online-Pressekonferenz.

Das Paket umfasst drei wesentliche Punkte: Die vorgegebenen Füllstände der Gasspeicher für einen bestimmten Zeitraum werden nochmals angehoben. Erdgas soll weniger in der Stromerzeugung eingesetzt werden. Als dritter Punkt stehen verstärkte Effizienz- und Einsparmaßnahmen auf dem Plan. Hier die Punkte im Einzelnen, wie im Energiepaket festgehalten:

1. Befüllung der Gasspeicher

Die per Gesetz vorgegebenen Füllstände für die Energiespeicher in Deutschland werden nochmals erhöht. So sollen die Speicher als neues Zwischenziel am 1. September zu 75 % befüllt sein. „Daneben werden die bisherigen Füllstandsvorgaben nochmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 % auf 85 %, zum 1. November von 90 % auf 95 %“, heißt es aus dem Ministerium.

Wie Habeck in der Pressekonferenz sagte, hätten 18 der 22 Speicherbetreiber in Deutschland ihre Erdgasspeicher bereits jetzt zu 70 % bis 80 % gefüllt. Allerdings, so Habeck: „Einige der vier großen Speicher liegen aber noch deutlich darunter.“
 

2. Reduktion von Erdgas für die Stromerzeugung

Um Erdgas zu sparen, sollen neben Steinkohlekraftwerken verstärkt Braunkohlekraftwerke zum Einsatz kommen. So werde eine Verordnung vorbereitet, mit der auch Kraftwerke, die in der Braunkohlereserve geparkt sind, zum 1. Oktober an den Strommarkt zurückkehren können, so das BMWK. „Flankiert wird dies durch eine Gaseinsparverordnung, die die unnötige Verstromung von Erdgas verhindert.“ Diese Verordnung werde aktuell vorbereitet.

Habeck will auch die deutsche Biogaserzeugung ausweiten. Unter anderem soll die vorgegebene jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt werden, um damit Erdgas zu ersetzen. Damit PV-Anlagen ebenfalls mehr Strom einspeisen können, ist angestrebt, die 70-Prozent-Kappungsregel der Netzbetreiber für Bestandsanlagen zu streichen. Für Neuanlagen gilt das ab 2023.

3. Effizienz- und Einsparmaßnahmen

Um für die Industrie Gaseinsparungen attraktiv zu machen, können Großverbraucher ein zusätzliches Regelenergieprodukt nutzen. Sie können voraussichtlich spätestens zu Beginn der Heizperiode eingesparte Gasmengen über eine Auktion an den Marktgebietsbetreiber Trading Hub Europe (THE) verkaufen. „THE hat den Akteuren bereits erste Produktparameter vorgestellt“, heißt es im Energiesicherungspaket.

Der Minister will Privatpersonen wie Unternehmen zu mehr Energiesparen anregen. Sein Ministerium hat dazu eine Fülle von Vorschlägen vorgelegt: Am schlagzeilenträchtigsten ist sicher das Verbot, private Pools künftig mit Erdgas zu beheizen. Auch sollen Flure, Foyers und Technikräume nicht mehr beheizt werden. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude soll das in Verordnungen geregelt werden: „Für diese Maßnahme ist eine Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen“, teilt das BMWK mit. Für andere Maßnahmen sei hingegen eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen, „um auch schon den kommenden Winter in den Blick zu nehmen.“

Der Minister will auch mit Verbänden, Wirtschaft und Kommunen über weitere – freiwillige — Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich sprechen. Habeck brachte dazu ein verstärktes Arbeiten im Homeoffice ins Gespräch: „Die Energiebilanz ist dann eine positive, wenn in den Büros nicht geheizt wird und Räume zu Hause genutzt werden, die sowieso geheizt werden.“ Er kündigte auch weitere finanzielle Entlastungen vor allem für Menschen mit einem niedrigen Einkommen an.

Das „Energiesicherungspaket“ vom 21. Juli kann auf der Internetseite des BMWK heruntergeladen werden.

Donnerstag, 21.07.2022, 17:14 Uhr
Stefan Sagmeister

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