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Energie & Management > Politik - Habeck legt Reform für energetische Gebäudesanierung vor
Quelle: Fotolia / cherezoff
Politik

Habeck legt Reform für energetische Gebäudesanierung vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wird künftig für die energetische Gebäudesanierung mehr Fördergeld bereitstellen.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums jährlich 13 bis 14 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, davon etwa 12 bis 13 Mrd. Euro rein für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Mrd. Euro für die Sanierung ausgegeben. In diesem Jahr sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Mrd. Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022, wie das Ministerium weiter mitteilte. Bei der Reform der Gebäudeförderung, die das BMWK am 26. Juli vorlegte, sollen zudem die Anträge künftig einfacher zu stellen sein.

Sowohl die angespannte Lage bei der Energieversorgung als auch die Zuspitzung bei der Klimakrise seien die wesentlichen Treiber für diese Reform: „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck.

Zugleich sollen möglichst viele Menschen davon profitieren. Daher steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Allerdings werden die Fördersätze reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung“, so Habeck.

Antragsstellung soll leichter werden

Mit der Reform soll die Antragstellung nun leichter werden. Aus diesem Grund ist für Anträge auf Komplettsanierung künftig die KfW zuständig, das Bafa für die sogenannten Einzelmaßnahmen. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat, so das Ministerium.

Die Förderung wurde ad-hoc nun auch in bestimmten Punkten neu justiert. Deshalb wird laut dem BMWK insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen – auch deshalb die Notwendigkeit, die Reform zügig zu vollziehen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium machen steigende Energiepreise Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich nun schneller rentabel. Die Fördersätze würden deshalb um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt. Bei den Einzelmaßnahmen mit maximal förderfähigen Kosten von 60.000 Euro liegen sie zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen. Bei den Komplettsanierungen mit maximal förderfähigen Kosten von 150.000 Euro betragen sie zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH-85-Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH-40-Stufe.

Die Änderungen treten ab 28. Juli stufenweise in Kraft. Ab dem 28. Juli greifen etwa die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ab dem 15. August. Die Neubauförderung soll in einem weiteren, späteren Schritt für das Jahr 2023 umgestaltet werden.

Mittwoch, 27.07.2022, 11:26 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Politik - Habeck legt Reform für energetische Gebäudesanierung vor
Quelle: Fotolia / cherezoff
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Habeck legt Reform für energetische Gebäudesanierung vor
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wird künftig für die energetische Gebäudesanierung mehr Fördergeld bereitstellen.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums jährlich 13 bis 14 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, davon etwa 12 bis 13 Mrd. Euro rein für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Mrd. Euro für die Sanierung ausgegeben. In diesem Jahr sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Mrd. Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022, wie das Ministerium weiter mitteilte. Bei der Reform der Gebäudeförderung, die das BMWK am 26. Juli vorlegte, sollen zudem die Anträge künftig einfacher zu stellen sein.

Sowohl die angespannte Lage bei der Energieversorgung als auch die Zuspitzung bei der Klimakrise seien die wesentlichen Treiber für diese Reform: „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck.

Zugleich sollen möglichst viele Menschen davon profitieren. Daher steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Allerdings werden die Fördersätze reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung“, so Habeck.

Antragsstellung soll leichter werden

Mit der Reform soll die Antragstellung nun leichter werden. Aus diesem Grund ist für Anträge auf Komplettsanierung künftig die KfW zuständig, das Bafa für die sogenannten Einzelmaßnahmen. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat, so das Ministerium.

Die Förderung wurde ad-hoc nun auch in bestimmten Punkten neu justiert. Deshalb wird laut dem BMWK insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen – auch deshalb die Notwendigkeit, die Reform zügig zu vollziehen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium machen steigende Energiepreise Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich nun schneller rentabel. Die Fördersätze würden deshalb um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt. Bei den Einzelmaßnahmen mit maximal förderfähigen Kosten von 60.000 Euro liegen sie zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen. Bei den Komplettsanierungen mit maximal förderfähigen Kosten von 150.000 Euro betragen sie zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH-85-Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH-40-Stufe.

Die Änderungen treten ab 28. Juli stufenweise in Kraft. Ab dem 28. Juli greifen etwa die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ab dem 15. August. Die Neubauförderung soll in einem weiteren, späteren Schritt für das Jahr 2023 umgestaltet werden.

Mittwoch, 27.07.2022, 11:26 Uhr
Heidi Roider

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