Der baden-württembergische Gasversorger Süddeutschland GmbH (GVS), Stuttgart, will Berufung gegen das Teilurteil vom Landgericht Stuttgart zum Liefervertrag zwischen der GVS und den Stadtwerken Schwäbisch Hall einlegen.
Die Stadtwerke hatten sich vor der Marktöffnung im Jahr 1998 verpflichtet, ihr Gas ausschließlich von der GVS zu beziehen. Das Gericht hatte Ende Juni entschieden, dass der 1996 zwischen GVS und den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgeschlossene Vertrag über die Belieferung mit Erdgas insgesamt rechtsunwirksam sei. Die Berufung wurde eingelegt, da es der Gesetzgeber laut GVS unterlassen habe, eindeuti
Dienstag, 10.07.2001, 10:22 Uhr
Aurelia Forreiter
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