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Energie & Management > Smart Grids - Gutachter sehen Anpassungsbedarf bei Preisobergrenze
Quelle: Shutterstock
Smart Grids

Gutachter sehen Anpassungsbedarf bei Preisobergrenze

Ein Gutachten der Beratungsgesellschaften EY und BET analysiert die Digitalisierung der Energiewende und macht unter anderem Anpassungsbedarf beim intelligenten Messwesen deutlich.
Vor wenigen Tagen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ein Konsultationspapier zur Vorbereitung seiner Digitalisierungsberichte, zu denen es nach dem Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet ist, verschickt. Das 25-seitige Dokument enthält Erkenntnisse, welche die Beratungsgesellschaften Ernst & Young (EY) und BET in Branchenbefragungen zusammengetragen und in einer umfassenden Analyse dargestellt haben. Dieses Gutachten mit dem Titel „Voruntersuchung zu den Analysen und Berichten des BMWK nach § 48 MsbG“ bezieht sich auf den Rechtsrahmen des intelligenten Messwesens, die Nachhaltigkeit des Einbaus und der Nutzung von intelligenten Messsystemen, die Höhe der Preisobergrenze für den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme und ihren volkswirtschaftlichen Nutzen.

Insbesondere die Höhe der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenze für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen hat in den vergangenen Jahren für viel Unmut bei den Messstellenbetreibern geführt. Sie basiert auf einer Nutzen-Kosten-Analyse von Ernst & Young aus dem Jahr 2013.

In ihrem aktuellen 156-seitigen Gutachten haben sich die Wirtschaftsprüfer und Berater erneut dieser Größe gewidmet und in ihrer Analyse festgestellt, dass sie für zahlreiche grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) in den betrachteten Rollout-Szenarien nicht kostendeckend ist. Vor diesem Hintergrund weist allerdings das BMWK darauf hin, die Voruntersuchung von EY und BET habe auch ergeben, „dass allein der in Geld auszudrückende volkswirtschaftliche Nutzen der Digitalisierung ihre Kosten deutlich übersteigt“. Darüber hinaus dürfe man weitere „erhebliche nicht monetarisierbare Vorteile“ nicht außer Acht lassen.

Konsultation bis zum 10. Mai

Die Gutachter haben beispielsweise auch herausgefunden, dass bei der Anbindung eines zusätzlichen Zählers an ein ohnehin zu installierendes Smart Meter Gateway eine „Wirtschaftlichkeitslücke“ entsteht. Bisher habe der Gesetzgeber angenommen, dass in einem solchen Fall lediglich Mehrkosten für zusätzliche Hardware anfallen. Nun habe sich herausgestellt, „dass die laufenden Prozesskosten (z.B. für die Smart-Meter-Gateway-Administration) gegenüber den Hardwarekosten dominieren“, räumt das BMWK in seinem Konsultationspapier ein.

Seine Schlussfolgerung daher: Zwar bringe eine 1:n-Anbindung gewisse Einsparpotenziale mit sich. Diese rechtfertigen aber „bei Weitem“ nicht die Deckelung des Aufschlags, den ein grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einer solchen Konstellation verlangen darf. „Im Ergebnis legen die Voruntersuchungen nahe, dass die POG-Bündelung ihren verbraucherschützenden Zweck nur selten erreicht, jedoch zu ungerechtfertigten und hohen Belastungen für gMSB führt“, so die Einsicht des Ministeriums. Und auch die aktuell geltenden Preisobergrenzen für optionale Einbaufälle, die also nicht auf die gesetzlich vorgegebenen Kriterien, sondern auf Kundenwunsch zurückzuführen sind, liegen nach Erkenntnissen der Berater „deutlich unterhalb der Grenzkosten für den Betrieb von intelligenten Messsystemen“.

Insgesamt deckt die Voruntersuchung von EY und BET eine ganze Reihe von Defiziten bei den Rahmenbedingungen des intelligenten Messwesens auf. Bis zum 10. Mai ist es nun Verbänden, Unternehmen und Fachbehörden möglich, an der Konsultation teilzunehmen und Stellungnahmen einzureichen. In einer Sitzung der AG Digitalisierung der Energiewende beim BMWK sollen dann am 29. Mai 2024 die Ergebnisse der Konsultation diskutiert werden.
 
 

Dienstag, 23.04.2024, 17:24 Uhr
Fritz Wilhelm
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Gutachter sehen Anpassungsbedarf bei Preisobergrenze
Ein Gutachten der Beratungsgesellschaften EY und BET analysiert die Digitalisierung der Energiewende und macht unter anderem Anpassungsbedarf beim intelligenten Messwesen deutlich.
Vor wenigen Tagen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ein Konsultationspapier zur Vorbereitung seiner Digitalisierungsberichte, zu denen es nach dem Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet ist, verschickt. Das 25-seitige Dokument enthält Erkenntnisse, welche die Beratungsgesellschaften Ernst & Young (EY) und BET in Branchenbefragungen zusammengetragen und in einer umfassenden Analyse dargestellt haben. Dieses Gutachten mit dem Titel „Voruntersuchung zu den Analysen und Berichten des BMWK nach § 48 MsbG“ bezieht sich auf den Rechtsrahmen des intelligenten Messwesens, die Nachhaltigkeit des Einbaus und der Nutzung von intelligenten Messsystemen, die Höhe der Preisobergrenze für den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme und ihren volkswirtschaftlichen Nutzen.

Insbesondere die Höhe der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenze für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen hat in den vergangenen Jahren für viel Unmut bei den Messstellenbetreibern geführt. Sie basiert auf einer Nutzen-Kosten-Analyse von Ernst & Young aus dem Jahr 2013.

In ihrem aktuellen 156-seitigen Gutachten haben sich die Wirtschaftsprüfer und Berater erneut dieser Größe gewidmet und in ihrer Analyse festgestellt, dass sie für zahlreiche grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) in den betrachteten Rollout-Szenarien nicht kostendeckend ist. Vor diesem Hintergrund weist allerdings das BMWK darauf hin, die Voruntersuchung von EY und BET habe auch ergeben, „dass allein der in Geld auszudrückende volkswirtschaftliche Nutzen der Digitalisierung ihre Kosten deutlich übersteigt“. Darüber hinaus dürfe man weitere „erhebliche nicht monetarisierbare Vorteile“ nicht außer Acht lassen.

Konsultation bis zum 10. Mai

Die Gutachter haben beispielsweise auch herausgefunden, dass bei der Anbindung eines zusätzlichen Zählers an ein ohnehin zu installierendes Smart Meter Gateway eine „Wirtschaftlichkeitslücke“ entsteht. Bisher habe der Gesetzgeber angenommen, dass in einem solchen Fall lediglich Mehrkosten für zusätzliche Hardware anfallen. Nun habe sich herausgestellt, „dass die laufenden Prozesskosten (z.B. für die Smart-Meter-Gateway-Administration) gegenüber den Hardwarekosten dominieren“, räumt das BMWK in seinem Konsultationspapier ein.

Seine Schlussfolgerung daher: Zwar bringe eine 1:n-Anbindung gewisse Einsparpotenziale mit sich. Diese rechtfertigen aber „bei Weitem“ nicht die Deckelung des Aufschlags, den ein grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einer solchen Konstellation verlangen darf. „Im Ergebnis legen die Voruntersuchungen nahe, dass die POG-Bündelung ihren verbraucherschützenden Zweck nur selten erreicht, jedoch zu ungerechtfertigten und hohen Belastungen für gMSB führt“, so die Einsicht des Ministeriums. Und auch die aktuell geltenden Preisobergrenzen für optionale Einbaufälle, die also nicht auf die gesetzlich vorgegebenen Kriterien, sondern auf Kundenwunsch zurückzuführen sind, liegen nach Erkenntnissen der Berater „deutlich unterhalb der Grenzkosten für den Betrieb von intelligenten Messsystemen“.

Insgesamt deckt die Voruntersuchung von EY und BET eine ganze Reihe von Defiziten bei den Rahmenbedingungen des intelligenten Messwesens auf. Bis zum 10. Mai ist es nun Verbänden, Unternehmen und Fachbehörden möglich, an der Konsultation teilzunehmen und Stellungnahmen einzureichen. In einer Sitzung der AG Digitalisierung der Energiewende beim BMWK sollen dann am 29. Mai 2024 die Ergebnisse der Konsultation diskutiert werden.
 
 

Dienstag, 23.04.2024, 17:24 Uhr
Fritz Wilhelm

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