Die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel (ETS) verstößt nicht gegen internationales Recht.
Zu diesem Ergebnis kommt die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, in ihrem Gutachten für den Gerichtshof. Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage des Dachverbandes der amerikanischen Airlines (ATA) gegen die europäische Emissionshandelsrichtlinie für den Luftverkehr. Danach müssen Airlines, die in der EU starten und landen, ab 1.Januar 2012 Emissionsrechte für die mit
Freitag, 7.10.2011, 10:52 Uhr
Tom Weingärtner
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