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Strom- und Gasversorger, die private Haushalte in der Grundversorgung beliefern, müssen künftig auf ihren Jahresabrechnungen einen Kostenblock ausweisen, der die Beschaffung, den Vertrieb sowie ihre Marge beinhaltet.
Das sieht die neue „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“, die das Bundeskabinett jüngst auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums gebilligt hat. Das 31-seitige Papier sieht vor, dass Kunden in der Grundversorgung künftig Auskunft über alle Bestandteile ihres Strom- und Gaspreises wie
Freitag, 5.09.2014, 12:13 Uhr
Ralf Köpke
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