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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage eines Aluminium-Herstellers abgewiesen. Streitpunkt des Verfahrens war ein Vorzugstarif.
Staatliche Beihilfen der EU-Mitgliedsstaaten müssen auch dann bei der EU gemeldet und von der Kommission genehmigt werden, wenn eine bestehende Förderung verlängert wird. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil entschieden.Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorzugstarif, den der öffentliche, griechische Stromversorger DEI der Aluminium-Hütte Alouminion 1960 gewäh
Mittwoch, 26.10.2016, 14:23 Uhr
Tom Weingärtner
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