Mit einer Grundsatzentscheidung hat das höchste Zivilgericht in Berlin - das Berliner Kammergericht - am Mittwoch die Klage eines Berliner Stromkunden auf Rückzahlung von in der Vergangenheit gezahlten Stromentgelten gegen den Versorger Bewag abgewiesen.
Mit dem Urteil hob das Kammergericht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 31. Juli 2001 auf. In dem damaligen Verfahren hatte das Landgericht in einem Einzelfall dem Rückzahlungsanspruch eines Kunden mit der Begründung entsprochen, die Bewag hätte die Kalkulation ihrer Tarifpreise nicht ausreichend dargelegt.In seiner Urteilsbegründung stellte das Kammergericht nunmehr ausdrückli
Freitag, 12.04.2002, 08:45 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH