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Der Bundesverband Energiespeicher hat ein Konzept vorgelegt, das die messtechnische Zuordnung von Strommengen für den Eigenverbrauch und zur Zwischenspeicherung ermöglicht.
Im vergangenen Dezember hatte sich die Speicherszene über den neuen § 61k im Erneuerbare-Energien-Gesetz gefreut. Es geht darin um die Voraussetzungen für gemischte Betriebsmodelle von Speichern, die in der Regel auf eine entsprechende Befreiung von Netzentgelten und EEG-Umlage angewiesen sind, um wirtschaftlich zu sein.Die juristische Diskussion über die virtuelle Teilung eines Speic
Donnerstag, 2.11.2017, 09:34 Uhr
Fritz Wilhelm
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