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Neben den Ökostromsiegeln und anderen Zertifikaten bietet das Herkunftsnachweisregister eine weitere Möglichkeit, regenerativ erzeugten Strom als Ökostrom zu deklarieren.
Zum 1. Januar dieses Jahres hat das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) seine Arbeit aufgenommen. Damit hat die Bundesregierung eine Vorgabe der EU-Kommission umgesetzt, mit der eine Doppelvermarktung von Grünstrom verhindert werden soll. Das UBA stellt Herkunftsnachweise für den Grünstrom aus, für den die Erzeuger keine Förderung durch das Erneuerbare-Energien
Freitag, 18.10.2013, 10:15 Uhr
Andreas Kögler
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