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Die EU-Kommission hat bestätigt, dass die Novelle der Verordnung zu abschaltbaren Lasten mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
Die Bundesrepublik habe nachgewiesen, heißt es in einer Stellungnahme der Kommission, dass mehr und mehr flexible Mechanismen notwendig seien, um den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien in das Netz zu integrieren. Die Verordnung versetze die Netzbetreiber in die Lage, künftig besser auf Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch reagieren und so das Netz stabilisieren zu können. Das
Montag, 24.10.2016, 17:46 Uhr
Fritz Wilhelm
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