SPD und Grüne haben sich am 11. April auf eine Kabinettsvorlage zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verständigt.
Der rot-grüne Streit schwelte um das Abschreibungsprinzip für Investitionen, festgehalten im Paragraf 6 Absatz 5 der Netzentgeltverordnung Strom zum EnWG. Dort wird festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung eines Anlagegutes die bilanzierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ersatzinvestition mit den kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen abgeglichen werden. Bei zu hohe
Donnerstag, 14.04.2005, 13:03 Uhr
Cerstin Gammelin
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