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Energie & Management > Europaeische Union - Grüne Anleihen für Europa
Bild: Shutterstock/jorisvo
Europaeische Union

Grüne Anleihen für Europa

Die EU-Kommission hat einheitliche Standards für grüne Anleihen vorgeschlagen. Damit soll mehr Geld für den Klimaschutz zusammenkommen und Greenwashing vermieden werden.
Auf 350 Mrd. Euro zusätzlich veranschlagt die EU-Kommission inzwischen den Investitionsbedarf in der EU, um die neu formulierten Klimaziele zu erreichen. Damit dieses Geld auch zusammenkommt, können Unternehmen, Staaten und öffentliche Körperschaften grüne Anleihen begeben. Bereits heute machen sie 2 bis 4 % des Anleihevolumens aus. Die Angaben darüber variieren auch deswegen, weil jeder Anbieter seine eigenen Vorstellungen darüber hat, was nachhaltig oder „grün“ ist.
Die Kommission hat deswegen einen „Europäischen Standard für grüne Anleihen“ (European Green Bond Standard, EUGBS) vorgelegt, der allen Unternehmen, die sich Geld am Kapitalmarkt zur Finanzierung grüner Investitionen leihen wollen, zur Verfügung steht.

„Unser EUGBS ist eine Art Goldstandard auf diesem Markt und erfüllt die Erwartung der Investoren an ein vertrauenswürdiges und robustes Instrument, wenn sie nachhaltig investieren wollen“, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness nach der Tagung der Kommission in Straßburg. An den Kapitalmärkten gebe es einen großen „Appetit“ auf grüne Anlagemöglichkeiten und die Chance, sehr viel mehr Kapital für die Energie- und Klimawende zu mobilisieren.

Projekte müssen der Taxonomie-Verordnung entsprechen

Der EUGBS ist allerdings nicht verbindlich. Wer grüne Anleihen nach anderen Standards begeben will, kann das auch in Zukunft tun. Wer sich jedoch für den EUGBS entscheidet, darf die vereinnahmten Mittel nur noch für Projekte einsetzen, die nach der Taxonomie-Verordnung der EU als nachhaltig gelten. Der Verbleib der Gelder wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Wer „grünes“ Geld für nicht nachhaltige Zwecke verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann vom grünen Anleihemarkt ausgeschlossen werden.

Offen bleibt weiter, ob auch Atomkraftwerke oder Investitionen in die Gasinfrastruktur über grüne Anleihen finanziert werden dürfen. Zum Einsatz der Kernkraft liegen der Kommission mehrere Berichte vor. Die Mitgliedstaaten sind weiter gespalten. Einen Entscheidungsvorschlag will die Kommission nach der Sommerpause vorlegen. Der Einsatz von Gas, heißt es in Brüssel, könnte in einem eigenen Gesetz als Ãœbergangsenergie akzeptiert werden.

Der EUGBS steht grundsätzlich allen Investoren offen, egal ob sie aus der EU oder einem Drittstaat kommen. Sie müssen allerdings vier Bedingungen erfüllen: Die aufgenommenen Mittel müssen vollständig für Projekte verwendet werden, die der Taxonomie-Verordnung genügen. Über die Verwendung muss zweitens detailliert berichtet werden.

Die Richtigkeit der Berichte muss drittens von unabhängiger Seite überprüft und bestätigt werden. Die Prüfer müssen viertens über eine Zulassung der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) verfügen.

Für grüne Staatsanleihen werden die Anforderungen „flexibler“ gehandhabt. Staaten müssen die Verwendung der Gelder nicht für jedes Projekt nachweisen, sondern können damit auch ganze Programme finanzieren, die dem Umwelt- oder Klimaschutz zugutekommen. Die Kontrollen können sie durch die eigenen Behörden wie den Rechnungshof durchführen lassen.

Beitrag im Kampf gegen Greenwashing

Die Kommission verspricht sich vom EUGBS mehr Vertrauen in grüne Anleihen. Dies komme vor allem kleineren und mittleren Firmen zugute, sagte der Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrowski, in Straßburg. Mit dem EUGBS leiste die EU einen wichtigen Beitrag „im Kampf gegen das Greenwashing und zur Identifizierung solcher Anleihen, die wirklich nachhaltige Investitionen darstellen“.

An der Transformation der europäischen Wirtschaft könnten sich damit auch die Verbraucher und der Mittelstand beteiligen. Sie hätten nicht nur Zugang zu einer entsprechenden Finanzierung, sondern auch einen Anreiz, davon Gebrauch zu machen.

Zusätzlich verständigte sich die Kommission darauf, von großen Unternehmen mehr Informationen über die Umweltfolgen ihrer Tätigkeit zu verlangen. Große Konzerne, Banken oder Versicherungen sollen in Zukunft dazu mehr Angaben veröffentlichen. Diese müssen nach einheitlichen Methoden ermittelt und in einer standardisierten Form zugänglich sein – wenn die Vorschläge der Kommission vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament akzeptiert werden.

Dienstag, 6.07.2021, 15:34 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Grüne Anleihen für Europa
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Grüne Anleihen für Europa
Die EU-Kommission hat einheitliche Standards für grüne Anleihen vorgeschlagen. Damit soll mehr Geld für den Klimaschutz zusammenkommen und Greenwashing vermieden werden.
Auf 350 Mrd. Euro zusätzlich veranschlagt die EU-Kommission inzwischen den Investitionsbedarf in der EU, um die neu formulierten Klimaziele zu erreichen. Damit dieses Geld auch zusammenkommt, können Unternehmen, Staaten und öffentliche Körperschaften grüne Anleihen begeben. Bereits heute machen sie 2 bis 4 % des Anleihevolumens aus. Die Angaben darüber variieren auch deswegen, weil jeder Anbieter seine eigenen Vorstellungen darüber hat, was nachhaltig oder „grün“ ist.
Die Kommission hat deswegen einen „Europäischen Standard für grüne Anleihen“ (European Green Bond Standard, EUGBS) vorgelegt, der allen Unternehmen, die sich Geld am Kapitalmarkt zur Finanzierung grüner Investitionen leihen wollen, zur Verfügung steht.

„Unser EUGBS ist eine Art Goldstandard auf diesem Markt und erfüllt die Erwartung der Investoren an ein vertrauenswürdiges und robustes Instrument, wenn sie nachhaltig investieren wollen“, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness nach der Tagung der Kommission in Straßburg. An den Kapitalmärkten gebe es einen großen „Appetit“ auf grüne Anlagemöglichkeiten und die Chance, sehr viel mehr Kapital für die Energie- und Klimawende zu mobilisieren.

Projekte müssen der Taxonomie-Verordnung entsprechen

Der EUGBS ist allerdings nicht verbindlich. Wer grüne Anleihen nach anderen Standards begeben will, kann das auch in Zukunft tun. Wer sich jedoch für den EUGBS entscheidet, darf die vereinnahmten Mittel nur noch für Projekte einsetzen, die nach der Taxonomie-Verordnung der EU als nachhaltig gelten. Der Verbleib der Gelder wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Wer „grünes“ Geld für nicht nachhaltige Zwecke verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann vom grünen Anleihemarkt ausgeschlossen werden.

Offen bleibt weiter, ob auch Atomkraftwerke oder Investitionen in die Gasinfrastruktur über grüne Anleihen finanziert werden dürfen. Zum Einsatz der Kernkraft liegen der Kommission mehrere Berichte vor. Die Mitgliedstaaten sind weiter gespalten. Einen Entscheidungsvorschlag will die Kommission nach der Sommerpause vorlegen. Der Einsatz von Gas, heißt es in Brüssel, könnte in einem eigenen Gesetz als Ãœbergangsenergie akzeptiert werden.

Der EUGBS steht grundsätzlich allen Investoren offen, egal ob sie aus der EU oder einem Drittstaat kommen. Sie müssen allerdings vier Bedingungen erfüllen: Die aufgenommenen Mittel müssen vollständig für Projekte verwendet werden, die der Taxonomie-Verordnung genügen. Über die Verwendung muss zweitens detailliert berichtet werden.

Die Richtigkeit der Berichte muss drittens von unabhängiger Seite überprüft und bestätigt werden. Die Prüfer müssen viertens über eine Zulassung der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) verfügen.

Für grüne Staatsanleihen werden die Anforderungen „flexibler“ gehandhabt. Staaten müssen die Verwendung der Gelder nicht für jedes Projekt nachweisen, sondern können damit auch ganze Programme finanzieren, die dem Umwelt- oder Klimaschutz zugutekommen. Die Kontrollen können sie durch die eigenen Behörden wie den Rechnungshof durchführen lassen.

Beitrag im Kampf gegen Greenwashing

Die Kommission verspricht sich vom EUGBS mehr Vertrauen in grüne Anleihen. Dies komme vor allem kleineren und mittleren Firmen zugute, sagte der Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrowski, in Straßburg. Mit dem EUGBS leiste die EU einen wichtigen Beitrag „im Kampf gegen das Greenwashing und zur Identifizierung solcher Anleihen, die wirklich nachhaltige Investitionen darstellen“.

An der Transformation der europäischen Wirtschaft könnten sich damit auch die Verbraucher und der Mittelstand beteiligen. Sie hätten nicht nur Zugang zu einer entsprechenden Finanzierung, sondern auch einen Anreiz, davon Gebrauch zu machen.

Zusätzlich verständigte sich die Kommission darauf, von großen Unternehmen mehr Informationen über die Umweltfolgen ihrer Tätigkeit zu verlangen. Große Konzerne, Banken oder Versicherungen sollen in Zukunft dazu mehr Angaben veröffentlichen. Diese müssen nach einheitlichen Methoden ermittelt und in einer standardisierten Form zugänglich sein – wenn die Vorschläge der Kommission vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament akzeptiert werden.

Dienstag, 6.07.2021, 15:34 Uhr
Tom Weingärtner

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