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Ab 2021 gelten in der Europäischen Union schärfere Richtlinien für den Schadstoffausstoß auch bei thermischen Kraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert, in den kommenden vier Jahren die Betriebsgenehmigungen für alle 3 500 Großfeuerungsanlagen zu überprüfen. Ab 2021 dürften nur noch solche Anlagen weiter betrieben werden, die den höheren Anforderungen an den Schadstoffausstoß genügten, teilte die Behörde in Brüssel mit.
Dienstag, 1.08.2017, 09:20 Uhr
Tom Weingärtner
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