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Die "Standortgüte" von Windrädern an Land muss für die Marktprämie alle fünf Jahre gemessen und gemeldet werden. Seit 18. Juli gibt es dafür ein weiteres anerkanntes Prüflabor.
Die Pavana GmbH darf seit dem 18.
Juli die Standortgüte deutscher Windparks an Land gültig prüfen - ein Zertifikat, das nach fünf, zehn und 15
Jahren Betrieb erforderlich ist, um die Marktprämie gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten.
Aus einer Mitteilung des Husumer Prüflabors, die von der Fördergesellschaft Windenergie
und andere Dezentrale Energien (FGW) bestätigt wurde, geht hervor, dass Pavana nun bei der FGW akkreditiert ist, die Standortgüte
gemäß der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen Teil
10 (TR10) gemäß Din EN Iso/IEC 17025 zu prüfen.
Damit ist Pavana das fünfte akkreditierte Prüflabor für die Standortgüte. Die weiteren aktuellen Akkreditierungen gelten für die:
- AL-PRO GmbH & Co. KG,
- DNV (GL Garrad Hassan Deutschland GmbH),
- Geo-Net Umweltconsulting GmbH und
- Wind-Consult Ingenieurgesellschaft für umweltschonende Energiewandlung mbH.
Der Hintergrund: Seit dem EEG 2017 sollen windschwächere Standorte über einen "Korrekturfaktor" pro kWh eine höhere Marktprämie bekommen als windstarke Standorte. Dies soll Onshore-Windparks gleichmäßig über die Republik verteilen helfen. Zu diesem Zweck ist bei der Inbetriebnahme eine gutachterliche Schätzung des voraussichtlichen Standortertrags gemäß Technischer Richtlinie
6 beim jeweiligen Netzbetreiber einzureichen. Alle fünf Jahre wird danach aus den tatsächlichen historischen Betriebsdaten die "Standortgüte" und der "Korrekturfaktor" berechnet und dem Netzbetreiber gemeldet. Dies geschieht gemäß der TR10.
Dienstag, 19.07.2022, 14:24 Uhr
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