E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stromnetz - Grenzüberschreitende Ausregelung soll leichter werden
Quelle: Shutterstock
Stromnetz

Grenzüberschreitende Ausregelung soll leichter werden

Regelarbeit soll vom Schwarzen Meer bis zur Bretagne auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Ein einheitlicher Algorithmus zur Kapazitätsberechnung liegt nun auf dem Tisch.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in zwölf EU-Ländern von Frankreich bis Bulgarien legen gerade ihren nationalen Regulierern eine einheitliche Methode vor, um die angemessene Übertragungskapazität für grenzüberschreitenden Einsatz von Regelarbeit zu berechnen.

Auf Deutsch und Englisch liegt ihr 18-seitiger gemeinsamer Vorschlag für die sogenannte Core-Kapazitätsberechnungsregion (Core-CCR) mit Datum 5. Januar nun vor. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur veröffentlichte ihn auf ihrer Unterseite. Bis 25. Januar können Marktteilnehmer dazu wirksam Stellung nehmen. 

Die endgültige Berechnungsmethode für die Region zwischen Bretagne und Schwarzem Meer soll "unverzüglich" veröffentlicht werden, nachdem die EU-Agentur der Energieregulierer (Acer) sie genehmigt hat. Dann soll die Betriebssicherheit des (vorgeschalteten) Intradaymarktes dreimal koordiniert analysiert werden (Crosa), und "spätestens" zwölf Monate danach soll die Kapazitätsberechnungs-Methode eingeführt werden, zunächst in einem "internen" und dann in einem mindestens dreimonatigen "externen" Parallelbetrieb, letzterer nach Entwicklung der entsprechenden IT-Prozesse und Software unter Beteiligung anderer Marktteilnehmer. 

Die einheitliche Berechnung grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten für Regelarbeit wird in Artikel 37 der EU-Stromausregelungsverordnung (EB, Electricity Balancing) gefordert. Ziel ist es, die national zersplitterten Regelenergiemärkte zu harmonisieren und so die Ausschreibung von Regelleistung sowie die akute Anforderung von Regelarbeit kosteneffizienter zu gestalten.

Montag, 9.01.2023, 17:15 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Stromnetz - Grenzüberschreitende Ausregelung soll leichter werden
Quelle: Shutterstock
Stromnetz
Grenzüberschreitende Ausregelung soll leichter werden
Regelarbeit soll vom Schwarzen Meer bis zur Bretagne auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Ein einheitlicher Algorithmus zur Kapazitätsberechnung liegt nun auf dem Tisch.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in zwölf EU-Ländern von Frankreich bis Bulgarien legen gerade ihren nationalen Regulierern eine einheitliche Methode vor, um die angemessene Übertragungskapazität für grenzüberschreitenden Einsatz von Regelarbeit zu berechnen.

Auf Deutsch und Englisch liegt ihr 18-seitiger gemeinsamer Vorschlag für die sogenannte Core-Kapazitätsberechnungsregion (Core-CCR) mit Datum 5. Januar nun vor. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur veröffentlichte ihn auf ihrer Unterseite. Bis 25. Januar können Marktteilnehmer dazu wirksam Stellung nehmen. 

Die endgültige Berechnungsmethode für die Region zwischen Bretagne und Schwarzem Meer soll "unverzüglich" veröffentlicht werden, nachdem die EU-Agentur der Energieregulierer (Acer) sie genehmigt hat. Dann soll die Betriebssicherheit des (vorgeschalteten) Intradaymarktes dreimal koordiniert analysiert werden (Crosa), und "spätestens" zwölf Monate danach soll die Kapazitätsberechnungs-Methode eingeführt werden, zunächst in einem "internen" und dann in einem mindestens dreimonatigen "externen" Parallelbetrieb, letzterer nach Entwicklung der entsprechenden IT-Prozesse und Software unter Beteiligung anderer Marktteilnehmer. 

Die einheitliche Berechnung grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten für Regelarbeit wird in Artikel 37 der EU-Stromausregelungsverordnung (EB, Electricity Balancing) gefordert. Ziel ist es, die national zersplitterten Regelenergiemärkte zu harmonisieren und so die Ausschreibung von Regelleistung sowie die akute Anforderung von Regelarbeit kosteneffizienter zu gestalten.

Montag, 9.01.2023, 17:15 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.