Durch Regelungen in dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2009 beschlossenen Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) werden für stromintensive Industrie Sonderkonditionen bei den Netzentgelten verbessert und für neue Stromspeicher neu eingeführt.
Im Unterabschnitt VI „Änderung der Stromnetzentgeltverordnung" heißt es in § 19, dass Netzbetreiber solchen Kunden „individuelle Netzentgelte" anbieten müssen, deren Höchstlastbeitrag „voraussehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast-Entnahmen auf dieser Netz- oder Umspannebene abweicht". Ebenso sind individuelle Tarife Letztverbrauchern anzubieten, die
Mittwoch, 13.05.2009, 15:45 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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