Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat jetzt einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt, in dem er, wie angekündigt, hohen Energiepreisen, die durch eine Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung von Versorgungsunternehmen zustande kommen, einen Riegel vorschieben will. Gleichzeitig wird die Beweislastumkehr bei der Rechtfertigung der Preisgestaltung eingeführt.
In § 29 heisst es dazu unter der Überschrift „Energiewirtschaft“ unter anderem: „Einem Unternehmen ist es verboten, als Anbieter von Elektrizität, Gas oder Fernwärme (Versorgungsunternehmen) auf einem Markt, auf dem es allein oder zusammen mit anderen Versorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen, indem es 1. Entgelte, E
Freitag, 10.11.2006, 11:13 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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