Für die Verbrennung von Abfällen in Deutschland sollen künftig einheitlich hohe Umweltstandards gelten. Das Bundeskabinett beschloss heute die Novellierung der Abfallverbrennungs-Verordnung.
Mit der Novellierung der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV), will die Bundesregierung verhindern, dass bei der Verbrennung von Abfällen mit zweierlei Maß gemessen wird, teilte das Bundesumweltministerium mit. „Die strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen jetzt auch für Zement- und Kraftwerke gelten, in denen Abfälle mit ve
Mittwoch, 7.05.2003, 14:47 Uhr
Michael Pecka
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