Die Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim wollen das Land Baden-Württemberg per Klage dazu zwingen, auf dem Betriebsgelände des KKW statt der zugesagten zwölf vierundzwanzig Abstellplätze für Castor-Behälter zu genehmigen.
Ein Sprecher des Gemeinschaftskraftwerks (GKN) sagte, die Lage habe die GKN zu einer Klage gezwungen. Sollte das KKW nicht die erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen erhalten, könne der Reaktor nach der nächsten Revision im Frühjahr 2001 nicht mehr so beladen werden, dass er mit voller Leistung gefahren werden könne. Zur kraftwerksnahen Lagerung von Atommüll ist neben der baurechtlichen auch
Dienstag, 2.01.2001, 10:55 Uhr
Angelika Riedel
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