Das Landgericht Frankfurt hat die Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW) mit Sitz in Bensheim zur Zahlung von 825 000 Euro plus Zinsen für Gas verurteilt, das von den Darmstädter Unternehmen entega und Südhessische Gas und Wasser AG geliefert wurde.
Die Bensheimer Gesellschaft hatte sich zunächst geweigert, diesen Betrag zu bezahlen, da der Gaspreis ihrer Ansicht nach überhöht sei. Das Gericht stellte mit dem Urteil nun die Zahlungsverpflichtung fest und erkannte auch die Höhe des Gaspreises als marktüblich an.Die GGEW hatte 1993 einen Gas-Liefervertrag mit der Südhessischen Gas und Wasser AG abgeschlossen, der mit der Ausgliederun
Freitag, 15.08.2003, 12:53 Uhr
Andreas Kögler
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