Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden, dass Kunden Gaspreiserhöhungen grundsätzlich vor Gericht anfechten können.
Zwar können nach der Entscheidung des BGH die teilweise drastischen Tariferhöhungen der letzten Jahre juristisch auf ihre Billigkeit überprüft werden. Allerdings kann die Erhöhung nach der BGH-Entscheidung nicht beanstandet werden, wenn der Gasversorger nachweisen kann, dass die Tariferhöhung auf den höheren Bezugskosten basiere.Verbraucherschützer warnten mit Entscheidung könnten die Ve
Donnerstag, 14.06.2007, 10:52 Uhr
Kai Eckert
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