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Energie & Management > H2-Preisindex - Gestehungskosten verhältnismäßig konstant
Quelle: E&M / Shutterstock / wanpatsorn
H2-Preisindex

Gestehungskosten verhältnismäßig konstant

Grüner Wasserstoff ist noch nicht marktreif. Wie sich der Preisvergleich zum grauen Wasserstoff darstellt, zeigt der H2-Preisindex von Enervis und E&M alle zwei Wochen.
Die Gestehungskosten für strommarktbasierten grünen Wasserstoff sind im Vergleich zu Kalenderwoche 16 wieder angestiegen. Im Wochenmittel ist der Preis von 13,34 Euro/kg (Kalenderwoche 17) auf 13,07 Euro/kg (Kalenderwoche 18) leicht gesunken und damit verhältnismäßig konstant geblieben. Das Zweiwochenhoch lag bei 14,29 Euro/kg (Kalenderwoche 17), das Zweiwochentief bei 10,89 Euro/kg (Kalenderwoche 18).

Die Gestehungskosten für grauen Wasserstoff bewegten sich im Wochenverlauf zwischen 5,51 und 6,36 Euro/kg. Das Preisniveau von grauem Wasserstoff lag damit meist geringfügig oberhalb der Insellösung aus Erneuerbaren-Energie-Anlage und Elektrolyseur. Die hohen Preise am Strommarkt bieten aber weiterhin ein besseres Erlöspotenzial im Vergleich zur Produktion von grünem Wasserstoff. 
 
H2-Preisindex in der Kalenderwoche 17 und 18 (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: enervis energy advisors GmbH / EEX
 

Legende zum H2-Preisindex

  • Grüner Wasserstoff: Gestehungskosten auf Basis von Strompreisen am Spotmarkt, Herkunftsnachweisen* für die jeweiligen Strommengen sowie den Investitions- und Betriebskosten einer Elektrolyseanlage
  • Grüner Wasserstoff (Direktverbindung): Gestehungskosten als Benchmark auf Basis von grünem Bezugsstrom einer netzentkoppelten Erneuerbaren-Anlage sowie den Investitions- und Betriebskosten einer Elektrolyseanlage
  • Grauer Wasserstoff: Gestehungskosten auf Basis von Erdgaspreisen am Spotmarkt, Preisen für CO2-Zertifikate sowie den Investitions- und Betriebskosten einer Erdgas-Dampfreformierungsanlage

* Nach § 12i Abs. 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) müssen aktuell für den zur Produktion von grünem Wasserstoff bezogenen Strom Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien entwertet werden. Perspektivisch sollen die Anforderungen der Bundesregierung an grünen Wasserstoff an die Anforderungen der Europäischen Union angepasst werden.

 

Montag, 9.05.2022, 15:05 Uhr
Redaktion
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Quelle: E&M / Shutterstock / wanpatsorn
H2-Preisindex
Gestehungskosten verhältnismäßig konstant
Grüner Wasserstoff ist noch nicht marktreif. Wie sich der Preisvergleich zum grauen Wasserstoff darstellt, zeigt der H2-Preisindex von Enervis und E&M alle zwei Wochen.
Die Gestehungskosten für strommarktbasierten grünen Wasserstoff sind im Vergleich zu Kalenderwoche 16 wieder angestiegen. Im Wochenmittel ist der Preis von 13,34 Euro/kg (Kalenderwoche 17) auf 13,07 Euro/kg (Kalenderwoche 18) leicht gesunken und damit verhältnismäßig konstant geblieben. Das Zweiwochenhoch lag bei 14,29 Euro/kg (Kalenderwoche 17), das Zweiwochentief bei 10,89 Euro/kg (Kalenderwoche 18).

Die Gestehungskosten für grauen Wasserstoff bewegten sich im Wochenverlauf zwischen 5,51 und 6,36 Euro/kg. Das Preisniveau von grauem Wasserstoff lag damit meist geringfügig oberhalb der Insellösung aus Erneuerbaren-Energie-Anlage und Elektrolyseur. Die hohen Preise am Strommarkt bieten aber weiterhin ein besseres Erlöspotenzial im Vergleich zur Produktion von grünem Wasserstoff. 
 
H2-Preisindex in der Kalenderwoche 17 und 18 (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: enervis energy advisors GmbH / EEX
 

Legende zum H2-Preisindex

  • Grüner Wasserstoff: Gestehungskosten auf Basis von Strompreisen am Spotmarkt, Herkunftsnachweisen* für die jeweiligen Strommengen sowie den Investitions- und Betriebskosten einer Elektrolyseanlage
  • Grüner Wasserstoff (Direktverbindung): Gestehungskosten als Benchmark auf Basis von grünem Bezugsstrom einer netzentkoppelten Erneuerbaren-Anlage sowie den Investitions- und Betriebskosten einer Elektrolyseanlage
  • Grauer Wasserstoff: Gestehungskosten auf Basis von Erdgaspreisen am Spotmarkt, Preisen für CO2-Zertifikate sowie den Investitions- und Betriebskosten einer Erdgas-Dampfreformierungsanlage

* Nach § 12i Abs. 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) müssen aktuell für den zur Produktion von grünem Wasserstoff bezogenen Strom Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien entwertet werden. Perspektivisch sollen die Anforderungen der Bundesregierung an grünen Wasserstoff an die Anforderungen der Europäischen Union angepasst werden.

 

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