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Energie & Management > KWK - Gesetzespläne zur Gasreduzierung sorgen für Kritik
Quelle: Shutterstock / Black Magic
KWK

Gesetzespläne zur Gasreduzierung sorgen für Kritik

Bei einer Anhörung im Bundestag zur Verminderung des Gasverbrauchs gab es Kritik von den Experten. Vor allem die umweltschonende, gasbetriebene KWK würde mit den Plänen bestraft.
Die Bundesregierung will angesichts eines möglichen Gasstopps aus Russland den Gasverbrauch in Deutschland reduzieren. Eine Möglichkeit sieht sie darin, die Verstromung von Erdgas in Gaskraftwerken so weit möglich zu reduzieren und stattdessen den Strom in Kohle- und Ölkraftwerken erzeugen zu lassen. Ein Hebel soll das sogenannten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz werden, das nun im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zur Anhörung stand.

Am 24. Juni ab 17.30 Uhr, also kurz vor dem Wochenende, wurden die Experten zum Gesetzentwurf „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (EKWG)“ gehört. Der Titel des Gesetzentwurfes spricht dabei für sich.

Kern des Gesetzes ist laut Bundestagsverwaltung eine Verordnungsermächtigung. Mit dieser soll im Fall einer Gefährdung der Gasversorgung der Einsatz von Gaskraftwerken per Gesetz eingeschränkt werden. Das pikante dabei: „Betreiber von Anlagen, die elektrische Energie durch den Einsatz von Erdgas erzeugen, sollen eine Strafzahlung (Pönale) leisten müssen“, heißt es weiter.

Steag: Umstellung von Gas auf Kohle möglich

Grundsätzlich befürwortet der Energieverband BDEW das Gesetz. Mit der angedrohten Pönale sieht er aber die Wärmeerzeugung in gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in Gefahr. Es sei nicht sinnvoll, in KWK-Anlagen erzeugte Wärme – die sich nicht von der Stromerzeugung trennen lässt – „mit Verboten oder gar Strafzahlungen zu belegen“, so der Verband. Für KWK-Anlagen sollte es eine Ausnahme geben, um die über solche Anlagen mit Wärme versorgten Kunden vor zusätzlichen Preissteigerungen zu bewahren.

Vergleichbar äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). 40 % der kommunalen Stromerzeugung sei gasgetrieben − im Wesentlichen durch KWK, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Wenn die Anlagen zur Wärmeerzeugung weiterlaufen, aber der erzeugte Strom nicht mehr verkauft werden könne, oder nur verbunden mit einer Strafzahlung, erhöhe das die Kosten für die Kunden. „Das halten wir nicht für vertretbar“, sagte er.

Steinkohlekraftwerke könnten im Marktbetrieb Gaskraftwerke verdrängen, sagte Hans Wolf von Koeller vom Kraftwerksbetreiber Steag, der zahlreiche KWK-Anlagen auf Steinkohlebasis betreibt. Dafür sei aber rechtliche Planungssicherheit nötig, die der Gesetzentwurf nicht liefere. Wenn Steinkohlekraftwerke von der Netzreserve in den Dauerbetrieb wechseln sollen, brauche dies einen Vorlauf von mehreren Monaten. Der Entwurf mache aber den zeitlichen Vorlauf nicht klar und auch nicht die Zeitdauer des Markteinsatzes, sagte Koeller. Ein On-Off-Betrieb sei jedoch nicht zu leisten.

Alle Dokumente zur Anhörung können auf der Internetseite des Deutschen Bundestags heruntergeladen werden.
 

Montag, 27.06.2022, 15:56 Uhr
Stefan Sagmeister
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Gesetzespläne zur Gasreduzierung sorgen für Kritik
Bei einer Anhörung im Bundestag zur Verminderung des Gasverbrauchs gab es Kritik von den Experten. Vor allem die umweltschonende, gasbetriebene KWK würde mit den Plänen bestraft.
Die Bundesregierung will angesichts eines möglichen Gasstopps aus Russland den Gasverbrauch in Deutschland reduzieren. Eine Möglichkeit sieht sie darin, die Verstromung von Erdgas in Gaskraftwerken so weit möglich zu reduzieren und stattdessen den Strom in Kohle- und Ölkraftwerken erzeugen zu lassen. Ein Hebel soll das sogenannten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz werden, das nun im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zur Anhörung stand.

Am 24. Juni ab 17.30 Uhr, also kurz vor dem Wochenende, wurden die Experten zum Gesetzentwurf „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (EKWG)“ gehört. Der Titel des Gesetzentwurfes spricht dabei für sich.

Kern des Gesetzes ist laut Bundestagsverwaltung eine Verordnungsermächtigung. Mit dieser soll im Fall einer Gefährdung der Gasversorgung der Einsatz von Gaskraftwerken per Gesetz eingeschränkt werden. Das pikante dabei: „Betreiber von Anlagen, die elektrische Energie durch den Einsatz von Erdgas erzeugen, sollen eine Strafzahlung (Pönale) leisten müssen“, heißt es weiter.

Steag: Umstellung von Gas auf Kohle möglich

Grundsätzlich befürwortet der Energieverband BDEW das Gesetz. Mit der angedrohten Pönale sieht er aber die Wärmeerzeugung in gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in Gefahr. Es sei nicht sinnvoll, in KWK-Anlagen erzeugte Wärme – die sich nicht von der Stromerzeugung trennen lässt – „mit Verboten oder gar Strafzahlungen zu belegen“, so der Verband. Für KWK-Anlagen sollte es eine Ausnahme geben, um die über solche Anlagen mit Wärme versorgten Kunden vor zusätzlichen Preissteigerungen zu bewahren.

Vergleichbar äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). 40 % der kommunalen Stromerzeugung sei gasgetrieben − im Wesentlichen durch KWK, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Wenn die Anlagen zur Wärmeerzeugung weiterlaufen, aber der erzeugte Strom nicht mehr verkauft werden könne, oder nur verbunden mit einer Strafzahlung, erhöhe das die Kosten für die Kunden. „Das halten wir nicht für vertretbar“, sagte er.

Steinkohlekraftwerke könnten im Marktbetrieb Gaskraftwerke verdrängen, sagte Hans Wolf von Koeller vom Kraftwerksbetreiber Steag, der zahlreiche KWK-Anlagen auf Steinkohlebasis betreibt. Dafür sei aber rechtliche Planungssicherheit nötig, die der Gesetzentwurf nicht liefere. Wenn Steinkohlekraftwerke von der Netzreserve in den Dauerbetrieb wechseln sollen, brauche dies einen Vorlauf von mehreren Monaten. Der Entwurf mache aber den zeitlichen Vorlauf nicht klar und auch nicht die Zeitdauer des Markteinsatzes, sagte Koeller. Ein On-Off-Betrieb sei jedoch nicht zu leisten.

Alle Dokumente zur Anhörung können auf der Internetseite des Deutschen Bundestags heruntergeladen werden.
 

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