Die Bundesregierung hat dem Bundesrat Mitte Juni einen Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zugeleitet. Damit sollen bereits im Vorfeld der geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einige Neuerungen in das EEG eingefügt werden, berichten Katja Danzeisen und Dr. Nils Graßmann*.
Neben redaktionellen Änderungen enthält der Gesetzentwurf drei wesentliche Punkte: Die Mitteilungs- und Informationspflichten von Netzbetreibern und Anlagenbetreibern sowie Energieversorgungsunternehmen (EVU) werden präzisiert, die EEG-Belastungen für stromintensive Unternehmen und andere Letztverbraucher neu verteilt und für den EEG-Belastungsausgleich die Überwachung durch die Bundesnetzagent
Dienstag, 27.06.2006, 12:17 Uhr
Michael Pecka
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