Bild: RWE
Eine Gesetzesnovelle, die unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitet wird, soll künftig grundsätzlich den Export von Atommüll ins Ausland ermöglichen. Mit der neuen Regelung soll eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge, der nach eigenen Angaben der Gesetzentwurf vorliegt, werde durch die Änderung im Atomgesetz die „Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung“ geregelt. Entsprechende Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Drittenstaaten und eine sichere Lagerung dort seien Voraussetzung für einen Export. In
Freitag, 4.01.2013, 13:07 Uhr
Fritz Wilhelm
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