Das Industrieministerium in Rom hat ein Dekret zur Durchführung des Gesetzes über den grenzüberschreitenden Stromaustausch verabschiedet. In der Verordnung werden die Kriterien und Modalitäten für den Bau privater Importleitungen festgelegt.
Mit der lange erwarteten Ausnahmeregelung kann der allgemeine Grundsatz umgangen werden, wonach der EU-Kommission ein entscheidendes Mitspracherecht bei grenzüberschreitenden Bauprojekten zusteht. Als Voraussetzung zur Errichtung privater Hochspannungsleitungen gilt eine Baugenehmigung von Seiten der betroffenen Regional- und Kommunalverwaltung sowie der positive Ausgang der vorgeschriebenen amtli
Donnerstag, 20.10.2005, 13:27 Uhr
Harald Jung
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