Das Landgericht Kiel hat den Stadtwerken Quickborn erneut untersagt, den Abschluss von Netznutzungsverträgen mit Endkunden zur Voraussetzung für einen Netzzugang der Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH zu machen.
Mit dem Urteil bestätigte die Kammer für Wettbewerbsangelegenheiten eine Einstweilige Verfügung vom August vergangenen Jahres, die Hansestrom
Donnerstag, 1.02.2001, 17:37 Uhr
Eva Zieschank
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