Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hält eine Fischaufstiegsanlage für ausreichend, um eine Beeinträchtigung von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) durch das geplante Kohlekraftwerk Moorburg auszuschließen.
Mit seinem am 25. August ergangenem "Hinweisbeschluss" folgte der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts der Rechtsauffassung der Vattenfall Europe AG, dass die vorgesehene Fischtreppe an der Elbe-Staustuffe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme anzusehen ist. Eine wirksame Fischaufstiegsanlage könne sicherstellen, dass durch die Auswirkungen des künftigen Betriebs des Kra
Mittwoch, 27.08.2008, 15:31 Uhr
Jan Mühlstein
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