Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz sind nicht mehr erlaubt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nun ein Urteil des OLG Stuttgart, das direkte Abwerbungsversuche über Telefon oder E-Mail als Eindringen in die fremde Betriebssphäre beurteilt. Damit würden Headhunter die Funktionsabläufe stören, was wettbewerbsrechtlich zu missbilligen sei. Außerdem benutzten sie das betriebliche Kommunikationssystem zur vorübergehenden Leistungsbehinderung
Mittwoch, 29.11.2000, 09:37 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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