Das Finanzgericht Hamburg hat die Verfassungsmäßigkeit der von der Bundesregierung eingeführten Brennelementesteuer infrage gestellt.
Dabei ging es um die Brennelementesteuer in Höhe von 96 Mio. Euro, die der Eon-Konzern über seine Kernkraftwerkstochter im Fall des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld an das zuständige Hauptzollamt Hannover abgeführt hatte. Eon hatte beim Finanzgericht Hamburg Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt und die Rückzahlung der Steuer gefordert. Nach Auffassung der Hamburger Richter handele es sich be
Dienstag, 20.09.2011, 16:58 Uhr
Andreas Kögler
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