Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass Baubehörden die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten ablehnen dürfen, die außerhalb für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesener Vorrang- und Vorbehaltsflächen liegen.
Die Richter meinten, es sei ein berechtigtes Ziel der Raumplanung, die Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu konzentrieren, andere Bereiche jedoch davon freizuhalten. Das Gericht wies mit dem Urteil die Klage der Betreiberin einer Windenergieanlage gegen die Stadt Mayen (Eifel) ab. Die Klägerin hatte bei der Stadt eine Baugenehmigung für zwei Windenergieanlagen beantragt, deren Windräder eine
Mittwoch, 8.11.2000, 10:16 Uhr
Andreas Schaffry
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