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Energie & Management > Gasnetz - Gericht weist Opal-Klage ab
Bild: Fotolia.com, WestPic
Gasnetz

Gericht weist Opal-Klage ab

Die Betreiber der Gaspipeline Opal dürfen die Leitung weitgehend exklusiv bewirtschaften.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Gasversorger PGNiG (Polen) und Naftogaz (Ukraine) dagegen abgewiesen. Sie wollten erreichen, dass Opal in vollem Umfang nach den Vorschriften des EU-Binnenmarktes betrieben wird. Gegen die Entscheidung ist die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof möglich. Die Opal-Betreibergesellschaft (eine Gemeinschaftsfirma der Energieunter

Dienstag, 27.03.2018, 10:16 Uhr
Tom Weingärtner
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Gericht weist Opal-Klage ab
Die Betreiber der Gaspipeline Opal dürfen die Leitung weitgehend exklusiv bewirtschaften.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Gasversorger PGNiG (Polen) und Naftogaz (Ukraine) dagegen abgewiesen. Sie wollten erreichen, dass Opal in vollem Umfang nach den Vorschriften des EU-Binnenmarktes betrieben wird. Gegen die Entscheidung ist die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof möglich. Die Opal-Betreibergesellschaft (eine Gemeinschaftsfirma der Energieunter

Dienstag, 27.03.2018, 10:16 Uhr
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