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Die Betreiber der Gaspipeline Opal dürfen die Leitung weitgehend exklusiv bewirtschaften.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Gasversorger PGNiG (Polen) und Naftogaz (Ukraine) dagegen abgewiesen. Sie wollten erreichen, dass Opal in vollem Umfang nach den Vorschriften des EU-Binnenmarktes betrieben wird. Gegen die Entscheidung ist die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof möglich. Die Opal-Betreibergesellschaft (eine Gemeinschaftsfirma der Energieunter
Dienstag, 27.03.2018, 10:16 Uhr
Tom Weingärtner
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